English summary
Vor dem Ersten Weltkrieg hatte Konstanz mit dem Schweizer Hinterland ein „eng verflochtenes Wirtschaftgebiet“ (Schott, 110) gebildet. Der Waren- und Personenverkehr über die Zollstationen wurde nach 1919 allmählich wieder aufgenommen. Die Grenzstadt Konstanz galt bald als „Schieberzentrale“ (Schott, 91), wo über zahllose unkontrollierte Grenzabschnitte Schmuggelgut von der Schweiz nach Deutschland gebracht wurde. Man schimpfte über zugezogene Norddeutsche, die sich in Konstanz tummelten und die in Deutschland knappe Waren im Wert von 6 Millionen Mark von der Schweiz aus über die Grenze schafften. Mit der einsetzenden Inflation wurde schließlich auch der umgekehrte Weg beschritten. Schweizer kamen in Scharen nach Konstanz, um sich dort mit extrem billigen Waren einzudecken, so dass es für die Konstanzer zu Versorgungsengpässen kam (Schott, 111).
Vor dem Ersten Weltkrieg galt im Winter das Schlittenfahren auf dem Girsberg für die Konstanzer als Volksvergnügen. Unbekümmert zog jeder seinen Schlitten durch das Tägermoos und niemand dachte an Grenzkontrollen. Auch Salomon Picard am Hauptzoll in Konstanz hat wie alle Konstanzer die zum Thurgau offene Grenze auf vielfältige Art genutzt. Zusammen mit seinem Vater betrieb er beispielsweise von Amlikon (bei Weinfelden) aus einen Viehhandel und laut Moos (S. 26) war er mit „Liegenschaftshandel, meist in Zürich“ erfolgreich. Im benachbarten Kreuzlingen hatte ein Darlehen von ihm den Bau der Strickwarenfabrik Pius Wieler und Söhne 1904/05 erst möglich gemacht.
Vor diesem Hintergrund geschah es, dass Samuel Picard, der seine Beziehungen zum Schweizer Hinterland wieder aufnehmen wollte und deswegen eine unbeschränkte Einreisebewilligung in die Schweiz von den Schweizer Behörden auch genehmigt bekommen hatte, im Jahr 1919 mit dem Konstanzer Besitzsteueramt Schwierigkeiten bekam. Von diesen Problemen erzählt der Bestand „Konstanz. Spezialia. Steuern. Salomon Picard gegen die Steuerverwaltung Sicherheitsbescheid“ im Generallandesarchiv Karlsruhe 239 Nr. 9385.
Ein Karlsruher Anwalt musste sich von Anfang September bis Dezember 1919 dafür einsetzen, dass ein Sicherheitsbescheid des Besitzsteueramts vom 18. Juli 1919 aufgehoben wurde. Für eine Dauerreisegenehmigung in die Schweiz sollte der Antragsteller eine Kaution zahlen, die fast die Hälfte seines Vermögens (in Kapital und Immobilien) betrug. Es bestünde die Gefahr einer „Vermögensverschiebung“.
„Der Kläger besitzt Liegenschaftsvermögen in der Schweiz, dessen Verwaltung von Zeit zu Zeit seine Anwesenheit in der Schweiz unbedingt erforderlich macht,“ so der Anwalt. Aus diesem Grund hatte Salomon Picard beantragt, seinen Pass mit einem Dauersichtvermerk zu versehen, um die zeitraubende Antragsprozedur nur einmal bewältigen zu müssen.
Bei den Behörden klingelten alle Alarmglocken. Sollte hier womöglich Steuerflucht und Vermögensverschiebung geplant sein?
Ungeachtet der Tatsache, dass Salomon Picard schon seit 35 Jahren in Konstanz seinen Lebensmittelpunkt hatte und für dessen Leumund u.a. der „Minister A/D Freiherr von Bodman in Karlsruhe“ zu bürgen bereit war, erklärte sich das Amt erst nach mehreren Briefwechseln mit dem Anwalt bereit, die geforderte Sicherheitsleistung zu verringern. Das Kapitalvermögen des Klägers Picard belief sich auf rund 200 000 Mark und lag damit weit unter der zuerst geforderten Sicherheitsleistung, die beim Verlassen des Landes hätte hinterlegt werden müssen.
Erst gegen Jahresende kam es zu einem Vergleich. Ob Salomon Picard wohl noch rechtzeitig durch „unbedingt erforderliche“ Anwesenheit in der Schweiz glänzen konnte?
Beim Streit um diese Kaution zeigte sich außerdem, dass Salomon Picard die Folgen des Ersten Weltkriegs auf ganz besondere Weise zu spüren bekommen hatte. Er war Besitzer einer Immobilie in Mülhausen im Elsass gewesen. Laut Friedensvertrag fiel der Besitz an den französischen Staat und Deutschland wäre zur Entschädigung seiner Reichsangehörigen verpflichtet gewesen. Der Friedensvertrag war 1919 noch nicht ratifiziert.
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